AHV- und IV-Renten
Die AHV-Rente erhöht sich von minimal CHF 1’195 auf CHF 1’225 pro Monat. Die maximale AHV-Rente beträgt künftig CHF 2’450 statt CHF 2’390. Die Maximalrente für Ehepaare beläuft sich ab 2023 auf CHF 3’675, minimal gilt CHF 2’450. Die Voraussetzung hierfür ist wie immer eine lückenlose Beitragsdauer von 44 Jahren.
Berufliche Vorsorge
Auch in der beruflichen Vorsorge werden die Grenzbeträge nachgezogen. Bisher lag die Schwelle für den Eintritt in die berufliche Vorsorge bei CHF 21’510 pro Jahr. Neu liegt dieser Betrag bei CHF 22’050 beziehungsweise CHF 1’837.50 im Monat. Damit verbunden erhöht sich auch der Koordinationsabzug von CHF 25’095 auf CHF 25’725.
Änderungen in der Säule 3a
Für die freie Vorsorge gelten leicht erhöhte Maximalwerte:
Angestellte welche einer Vorsorgeeinrichtung angehören dürfen ab 2023 CHF 7’056 pro Jahr in eine Säule 3a einzahlen. Selbständigerwerbende dürfen wie bis anhin das 5‑fache einzahlen und können nun CHF 35’280 jährlich steuerlich in Abzug bringen.
Wegfall Solidaritätsbeitrag
In der Arbeitslosenversicherung entfällt der Solidaritätsbeitrag auf Lohnanteilen über CHF 148’200 bzw. CHF 12’350 pro Monat. Dieser Solidaritätsbeitrag wurde seit 2011 erhoben und fällt per Gesetz auf den Jahresanfang 2023 weg.
Wie steht es um Ihre Vorsorge?
Alle Änderungen im Überblick finden Sie beispielsweise auf der Website der AHV zum Download.
Quelle: SVA Zürich, AHV-IV.ch