Neues Datenschutzgesetz (DSG) seit 1. September 2023
Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz ein neues Datenschutzgesetz. Das DSG bezweckt im Grundsatz den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von natürlichen Personen, über die Personendaten bearbeitet werden. Über die Umsetzung des neuen Gesetzes informieren wir Sie in unserer überarbeiteten Datenschutzerklärung, welche Sie auf der Homepage der Winterthur Consulting Group AG abrufen können. Die Verträge wurden entsprechend ergänzt und die Datenschutzerklärung gilt neu als integrierender Bestandteil des Vertragsverhältnisses (XV. Datenverarbeitung). Sollten Sie regelmässig via E‑Mail mit uns kommunizieren, wird Ihnen Ihr Berater das Formular ‘Datenschutz/Kommunikation’ zur Unterschrift vorlegen.
Kundensegmentierung nach FIDLEG (Finanzdienstleistungsgesetz) und KAG (Kollektivanlagegesetz)
In Anwendung von Art. 4 FIDLEG (Finanzdienstleistungsgesetz) stuft die WCG die Kunden als Privatkunden ein. Im Zusammenhang mit Art. 10 KAG (Kollektivanlagegesetz) werden die Kunden der WCG als Qualifizierte Anleger eingestuft. Die Verträge (III. Kundensegmentierung) und der Anhang 2 (Abschnitt A: Kundensegmentierung) werden entsprechend angepasst.
Nachrichtenlosigkeit
Um der Vermeidung eines Kontaktabbruches und entsprechenden nachrichtenlosen Vermögen gemäss Geldwäschereigesetz (GwG) nachzukommen, haben wir in den neuen Verträgen zusätzlich einen entsprechenden Vermerk festgehalten (VII. Pflichten des Kunden).
Ihr Berater erklärt Ihnen bei Bedarf gerne die einzelnen Punkte und stellt Ihnen auf Wunsch auch eine neue Dokumentation aus. Im Rahmen der gesetzlichen periodischen Überprüfung der Kundendokumentation werden wir im Verlaufe der nächsten Jahre die Vertragsunterlagen aber sowieso erneuern müssen.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen der Geschäftsführer Rolf Gloor (gloor@winterthurconsulting.ch, 052 260 34 62) gerne zur Verfügung.