Kennzahlen Vorsorge 2023

AHV- und IV-Renten

Die AHV-Rente erhöht sich von min­i­mal CHF 1’195 auf CHF 1’225 pro Monat. Die max­i­male AHV-Rente beträgt kün­ftig CHF 2’450 statt CHF 2’390. Die Max­i­mal­rente für Ehep­aare beläuft sich ab 2023 auf CHF 3’675, min­i­mal gilt CHF 2’450. Die Voraus­set­zung hier­für ist wie immer eine lück­en­lose Beitrags­dauer von 44 Jahren.

Berufliche Vorsorge

Auch in der beru­flichen Vor­sorge wer­den die Grenz­be­träge nachge­zo­gen. Bish­er lag die Schwelle für den Ein­tritt in die beru­fliche Vor­sorge bei CHF 21’510 pro Jahr. Neu liegt dieser Betrag bei CHF 22’050 beziehungsweise CHF 1’837.50 im Monat. Damit ver­bun­den erhöht sich auch der Koor­di­na­tion­s­abzug von CHF 25’095 auf CHF 25’725.

Änderungen in der Säule 3a

Für die freie Vor­sorge gel­ten leicht erhöhte Max­i­mal­w­erte:
Angestellte welche ein­er Vor­sorgeein­rich­tung ange­hören dür­fen ab 2023 CHF 7’056 pro Jahr in eine Säule 3a ein­zahlen. Selb­ständi­ger­wer­bende dür­fen wie bis anhin das 5‑fache ein­zahlen und kön­nen nun CHF 35’280 jährlich steuer­lich in Abzug bringen.

Wegfall Solidaritätsbeitrag

In der Arbeit­slosen­ver­sicherung ent­fällt der Sol­i­dar­itäts­beitrag auf Lohnan­teilen über CHF 148’200 bzw. CHF 12’350 pro Monat. Dieser Sol­i­dar­itäts­beitrag wurde seit 2011 erhoben und fällt per Gesetz auf den Jahre­san­fang 2023 weg.

Wie steht es um Ihre Vorsorge? 

Vere­in­baren Sie heute Ihren Ter­min für Ihre per­sön­liche Standortbestimmung. 

Alle Änderun­gen im Überblick find­en Sie beispiel­sweise auf der Web­site der AHV zum Download.

Quelle: SVA Zürich, AHV-IV.ch