Kennzahlen Vorsorge 2024

AHV- und IV-Renten

Die min­i­male AHV-Rente bleibt unverän­dert bei CHF 1’225 pro Monat, eben­falls die max­i­male AHV-Rente bei CHF 2’450. Die Max­i­mal­rente für Ehep­aare beträgt für 2024 eben­falls unverän­dert CHF 3’675. Die Voraus­set­zung hier­für ist wie immer eine lück­en­lose Beitrags­dauer von 44 Jahren. Zudem hat der Bun­desrat keinen ausseror­dentlichen Teuerungsaus­gle­ich der AHV-Renten beschlossen.

Berufliche Vorsorge

Auch in der beru­flichen Vor­sorge bleiben die Kenn­zahlen unverän­dert. Die BVG-Ein­trittss­chwelle beträgt für das Jahr 2024 CHF 22’050 jährlich (Koor­di­na­tion­s­abzug CHF 25’725).

Keine Änderungen in der Säule 3a

Fol­gerichtig ergeben sich auch in der freien Vor­sorge keine Änderungen:
Angestellte welche ein­er Vor­sorgeein­rich­tung ange­hören dür­fen auch 2024 CHF 7’056 pro Jahr in eine Säule 3a ein­zahlen. Selb­ständi­ger­wer­bende dür­fen das 5‑fache ein­zahlen und können
CHF 35’280 jährlich steuer­lich in Abzug bringen.

Reform-AHV21 tritt per 1. Januar 2024 in Kraft

Ab 2024 gibt es in der Alters- und Hin­ter­lasse­nen­ver­sicherung AHV kein ‘Rentenal­ter’. Dieses wird durch das ‘Ref­eren­zal­ter’ erset­zt. Das soll die Flex­i­bil­isierung des Rentenein­trittsalters zum Aus­druck bringen.
Betrof­fen von den Änderun­gen in der AHV sind auss­chliesslich Frauen. Für sie erhöht sich das Ref­eren­zal­ter schrit­tweise (2025, 2026, 2027, 2028) um jew­eils drei Monate pro Jahrgang. Der erste Jahrgang (1960) erlebt zum 1. Janaur 2024 noch keine Erhöhung des Rentenal­ters, für den Jahrgang 1961 beträgt das Rentenal­ter ab 1.1.2025 64 Jahre und 3 Monate usw. Der Anspruch auf die AHV-Alter­srente begin­nt am ersten Tag des Fol­ge­monats, nach­dem das Ref­eren­zal­ter erre­icht wurde. Bei einem früheren Bezug wird die Rente gekürzt

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Rolf Gloor / +41 52 260 34 62 / gloor@winterthurconsulting.ch

Quelle: SVA Zürich, AHV-IV.ch