Die Kennzahlen für das kommende Jahr 2025 . Nachfolgend eine kleine Zusammenfassung.
AHV- und IV-Renten
Die Renten werden per 1. Januar 2025 der Teuerung angepasst und um 2.9% erhöht. Die minimale AHV-Rente liegt bei CHF 1’260 pro Monat, die maximale AHV-Rente bei CHF 2’520. Die Maximalrente für Ehepaare beträgt neu CHF 3’780. Die Voraussetzung hierfür ist wie immer eine lückenlose Beitragsdauer.
Berufliche Vorsorge
Auch in der beruflichen Vorsorge gibt es Anpassugnen. Die BVG-Eintrittsschwelle beträgt für das Jahr 2025 CHF 22’680 jährlich (Koordinationsabzug CHF 26’460).
Säule 3a
Folgerichtig ergeben sich auch in der freien Vorsorge Änderungen. Angestellte welche einer Vorsorgeeinrichtung angehören dürfen 2025 CHF 7’258 pro Jahr in eine Säule 3a einzahlen. Selbständigerwerbende dürfen das 5‑fache einzahlen und können CHF 36’288 jährlich steuerlich in Abzug bringen.
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Quelle: BSV