Winterthur Consulting Group stärkt die eigene Struktur

Der Win­terthur­er Ver­mö­gensver­wal­ter Win­terthur Con­sult­ing Group (WCG) stärkt im Zuge der Refor­men der Schweiz­er Finanz­mark­tar­chitek­tur seine Organ­i­sa­tion und richtet sich für die Zukun­ft aus. Die Gesellschaft hat Ihre Rechts­form in eine Aktienge­sellschaft gewan­delt, damit einen Ver­wal­tungsrat geschaf­fen und mit Dr. Christoph D. Stud­er erst­mals einen unab­hängi­gen Ver­wal­tungsrat ins Leitungs­gremi­um berufen. Das Gremi­um wird prä­si­diert von Markus Casano­va und ergänzt durch Dr. Ralph Peter­li. Die Geschäft­sleitung beste­ht aus Rolf Gloor (CEO) und Mar­co Lenz (CFO).

Die Win­terthur Con­sult­ing Group ist ein unab­hängiges Beratung­sun­ternehmen, das sich auf die per­sön­liche und ver­trauensvolle Ver­mö­gensver­wal­tung und Anlage­ber­atung spezial­isiert hat. Seit der Grün­dung des Unternehmens im Jahr 2007 hat sich das Unternehmen laufend ver­stärkt und weit­er­en­twick­elt. Den Zie­len der Kundin­nen und Kun­den verpflichtet standen Unab­hängigkeit und Kun­de­nori­en­tierung seit jeher im Zen­trum der Tätigkeit.

Zu Beginn des Jahres 2019 lancierte die Win­terthur Con­sult­ing Group ein regel­basiertes Anlagekonzept (WCGROB). Mit ein­er regel­basierten Aktiense­lek­tion und ‑bewirtschaf­tung wurde eine risikoop­ti­mierte Anlagelö­sung für den langfristi­gen Ver­mö­gen­sauf­bau etabliert. Zusam­men mit der Zürcher Kan­ton­al­bank wur­den zwei Track­er-Zer­ti­fikate auf Aktien Schweiz (WCGCEZ) und Deutsch­land (WCGDEZ) emit­tiert, welche über die Börse gekauft wer­den kön­nen. Der Ansatz eignet sich aber auch für die Selek­tion und Bewirtschaf­tung von Aktien in Einzel­man­dat­en oder für die Steuerung auf strate­gis­ch­er Ebene.

Eben­falls im Jahr 2019 wurde Asset­max, eine spezial­isierte Wealth Man­age­ment-Soft­ware evaluiert und auf Anfang 2020 einge­führt. Die Soft­ware erlaubt die Überwachung und Bewirtschaf­tung der anver­traut­en Kun­den­gelder über mehrere Depot­banken in Übere­in­stim­mung mit den Zie­len und Vor­gaben der Kun­den. Gle­ichzeit­ig kön­nen die reg­u­la­torisch notwendi­gen Prozesse abge­bildet und pro­fes­sionell umge­set­zt werden.

Die Stärkung der eige­nen Organ­i­sa­tion ist ein näch­ster Schritt in der kon­stan­ten Weit­er­en­twick­lung der Gesellschaft. Anfangs 2020 wur­den das Finanz­di­en­stleis­tungs­ge­setz FIDLEG und das Finanzin­sti­tutsge­setz FINIG einge­führt. Im Zuge dessen hat sich die Win­terthur Con­sult­ing Group bere­its der oblig­a­torischen Ombudsstelle FINOS angeschlossen. Im laufend­en Bewil­li­gungsver­fahren der Fin­ma fol­gt der Anschluss an die Auf­sicht­sor­gan­i­sa­tion OSFIN. Damit wird die Gesellschaft alle aktuellen reg­u­la­torischen Anforderun­gen erfüllen.